Ein Studium ist finanziell oftmals eine große Anstrengung. Denn neben den Studiengebühren, Semesterbeiträgen, Miete, Lehr- und Lernmaterial, brauchen die Studenten ja ebenso auch alle sonstigen Dinge des täglichen Lebens und Bedarfs, seien es Lebensmittel oder ab und an auch mal ein Kinobesuch oder ein Paar bequeme Schuhe. Eltern sind gesetzlich verpflichtet, das Studium ihrer Kinder zu unterstützen (§ 1610 Abs. 2 BGB). Die Höhe der Wartung hängt von der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit der Eltern ab. Als Maßstab für einen ganzjährigen Studenten, der nicht bei seinen Eltern lebt, gibt es eine Regelanforderung von 735 Euro pro Monat.
Förderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG)
Konsultation zum BAföG
Können die Eltern aufgrund ihres geringen Einkommens den Studierenden nicht bezahlen, gewährt der Staat gemäß Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) monatlich bis zu 735 Euro. Die Hälfte der Leistungen wird als Zuschuss und als zinsloses Darlehen gewährt. Von diesem Darlehen müssen später maximal 10.000 € zurückgezahlt werden (Stand 2016). Für das Auslandsstudium gelten unterschiedliche Bemessungsgrundlagen, so dass sich die Beantragung von Leistungen auch lohnen kann, wenn der BAföG sonst keinen Anspruch auf BAföG hat.
Ansprechpartner für das Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) ist das Studierendenwerk Thüringen.
Alles über BAföG
Teilzeitarbeit
Rund zwei Drittel der Studierenden arbeiten außerhalb der Vorlesungszeit und in vorlesungsfreien Zeiten. Geringbeschäftigte Personen („450-Euro-Jobs“) verlieren ihren Anspruch auf BAföG-Finanzierung und Familienversicherung nicht.
Stipendien
Die Auswahlkriterien für die Vergabe eines Stipendiums sind sehr unterschiedlich: Neben besonders guten Leistungen können soziale Aspekte sowie soziales Engagement für ein Stipendium entscheidend sein. Nur drei Prozent aller Studierenden in Deutschland erhalten derzeit ein Stipendium, aber es gibt mehr als 1.000 Fördermöglichkeiten. Stipendiaten wie Kirchen, politische Parteien, Unternehmen, Gewerkschaften usw. unterstützen Stipendiaten mit durchschnittlich 305 Euro pro Monat
Seit 2012 nimmt die Universität Erfurt erfolgreich am Deutschlandstipendienprogramm der Bundesregierung teil und vergibt jährlich Stipendien an besonders begabte, leistungsstarke und sozial engagierte Studierende.
Über die Anwendung informiert die Abteilung ProUni – Qualitätsmanagement in Studium und Lehre.
Auf den Websites der Stipendiaten, mystipendium oder e-fellows.net können Sie sich über die aktuellen Stipendienprogramme vieler Förderorganisationen, Stiftungen und anderer Stipendienanbieter sowie deren Förderungsbedingungen informieren.
Kreditangebote
Studenten erfahren über Kreditangebote
Öffentlich und privat zur Verfügung gestellte Studiendarlehen können in bestimmten Studienzeiten oder zur Finanzierung von Lebensunterhalt nützlich sein. Vor dem Abschluss ist es jedoch wichtig, die Bedingungen, wie z. B. die Rückzahlungsbedingungen, zu vergleichen.
Studiendarlehen
Bundesweit verteilen die KfW-Förderbank, die Deutsche Bank und die Deutsche Kreditbank (DKB) solche Kredite.
Bildungskredit
Studierende der höheren Bildung können beim Bundesamt für Verwaltung einen Bildungskredit beantragen. Dieses Darlehen wird – unabhängig vom BAföG – für maximal 24 Monate in monatlichen Raten von bis zu 300 € gewährt.
Überbrückung von Krediten in Härtefällen
Studenten, die in Not sind, können auch Überbrückungskredite über Kreditmittel erhalten. Kreditfonds betreiben viele Dienstleistungen für Studenten.